Ob planbarer Dauerauftrag, kurzfristiger Personalausfall oder akuter Handlungsbedarf nach einer behördlichen Begehung: TEN stellt qualifiziertes Rettungsfachpersonal und auf Wunsch die vollständige sanitätsdienstliche Infrastruktur bereit.
Von der einzelnen Einsatzkraft bis zum vollständig eingerichteten Sanitätscontainer erhalten Unternehmen und Bauverantwortliche eine abgestimmte Lösung aus einer Hand – stundenweise, tageweise oder für die gesamte Projektlaufzeit.
Wurden bei einer behördlichen Begehung Mängel in der betrieblichen Ersten Hilfe, beim Betriebssanitätsdienst oder bei der erforderlichen Infrastruktur festgestellt, zählt häufig jede Stunde. TEN unterstützt Bauunternehmen, Generalunternehmer und Projektverantwortliche beim kurzfristigen Aufbau einer funktionsfähigen sanitätsdienstlichen Versorgung.
TEN kann festgestellte Mängel innerhalb des beauftragten Leistungsbereichs bearbeiten. Eine behördliche Freigabe oder die Aufhebung einer Untersagung kann nicht garantiert werden. Die Entscheidung darüber verbleibt bei der jeweils zuständigen Behörde beziehungsweise dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Auf Baustellen muss mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen, wenn mehr als 100 Versicherte gleichzeitig anwesend sind. In Betriebsstätten mit mehr als 1.500 anwesenden Versicherten muss grundsätzlich mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Bei mehr als 250 und bis zu 1.500 anwesenden Versicherten kann ein Betriebssanitäter erforderlich sein, wenn Art, Schwere und Zahl der zu erwartenden oder eingetretenen Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Auf Baustellen mit mehr als 50 Versicherten ist ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung erforderlich.
Die genannten Schwellenwerte ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung. Räumliche Ausdehnung, besondere Gefährdungen, Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, lange Rettungswege oder behördliche Anforderungen können einen zusätzlichen Bedarf begründen.
Ein funktionierender Betriebssanitätsdienst besteht nicht nur aus einer anwesenden Einsatzkraft. Er benötigt qualifiziertes Personal, klare Abläufe, geeignete Räume, einsatzbereite Ausrüstung, nachvollziehbare Dokumentation und eine verlässliche Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort.
Wir besetzen Betriebssanitätsdienste für einzelne Arbeitstage, feste Schichten, Projektzeiträume oder langfristige Baustellen.
Fällt eigenes Personal durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Kündigung kurzfristig aus, prüfen wir eine stunden- oder tageweise Ersatzbesetzung.
Wir unterstützen Unternehmen, die erstmals einen Betriebssanitätsdienst einrichten oder ein neues Bau- beziehungsweise Industrieprojekt beginnen.
Abhängig vom Bedarf können wir einen geeigneten Sanitätscontainer oder eine vergleichbare mobile Erste-Hilfe-Einrichtung bereitstellen und ausstatten.
Der Betriebssanitätsdienst kann mit der für den vereinbarten Einsatz erforderlichen medizinischen und organisatorischen Ausrüstung ausgestattet werden.
Wir arbeiten mit vereinbarten Meldewegen, Einsatzdokumentation und klaren Übergabepunkten.
Krankheit, Urlaub oder eine unbesetzte Stelle können dazu führen, dass ein vorgeschriebener oder betrieblich erforderlicher Betriebssanitätsdienst nicht mehr vollständig besetzt ist. TEN prüft kurzfristige Einsätze für einzelne Schichten, mehrere Tage oder einen befristeten Übergangszeitraum.
Gerade bei neuen Baustellen, kurzfristigen Auflagen oder räumlich wechselnden Projekten fehlt häufig nicht nur ein Betriebssanitäter. Auch Behandlungsraum, Material, Kommunikation und dokumentierte Abläufe müssen vorhanden sein.
Werden Auffangsysteme verwendet, muss nicht nur der Absturzschutz selbst organisiert sein. Vor Arbeitsbeginn muss ebenfalls feststehen, wie eine abgestürzte oder hilflose Person unverzüglich aus dem Auffangsystem gerettet werden kann. TEN kann für entsprechende Arbeiten eine einsatzbezogene Rettungsbereitschaft bereitstellen.
Der alleinige Hinweis, im Notfall Feuerwehr oder Rettungsdienst zu alarmieren, ist als vollständiges Rettungskonzept nicht ausreichend.
Die externe Rettungsbereitschaft entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Arbeitsschutzpflichten. Beschäftigte, die PSAgA benutzen, müssen anhand der konkreten Ausrüstung, Betriebsanweisung und Arbeitsbedingungen unterwiesen werden. Dazu gehören praktische Übungen.
TEN stellt berufsausgebildetes Rettungsfachpersonal stundenweise, tageweise oder für einen befristeten Projektzeitraum zur Verfügung. Die Mitarbeitenden ergänzen das vorhandene ärztliche und medizinische Team innerhalb eines vorab eindeutig vereinbarten Aufgabenbereichs.
Unsere Mitarbeitenden ersetzen keinen Arzt. Diagnosestellung, Indikationsstellung, individuelle ärztliche Aufklärung und Beratung, Therapieentscheidungen sowie weitere höchstpersönlich zu erbringende ärztliche Leistungen verbleiben beim verantwortlichen Arzt.
Sie teilen uns Einsatzort, Zeitraum, Arbeitszeiten, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und gewünschte Leistungen mit.
Wir prüfen Personalbedarf, erforderliche Qualifikation, Infrastruktur, Meldewege und besondere Einsatzbedingungen.
Sie erhalten einen nachvollziehbaren Leistungsumfang mit Personal, Einsatzzeiten, Infrastruktur und vereinbarten Zusatzleistungen.
Nach Beauftragung koordinieren wir die vereinbarte Bereitstellung und stimmen die operative Übergabe mit den Verantwortlichen vor Ort ab.
TEN verbindet rettungsdienstliche Erfahrung mit einer projektbezogenen Organisation der betrieblichen Erstversorgung. Wir setzen keine ungelernten medizinischen Aushilfen ein. Die konkrete Einsatzqualifikation wird passend zum Aufgabenprofil festgelegt.
Personalbedarf, Gefährdungen und Rettungswege unterscheiden sich erheblich. Deshalb wird jeder Einsatz auf die tatsächlichen betrieblichen Bedingungen abgestimmt.
Ob akute Mängelfeststellung, kurzfristiger Personalausfall, planbarer Baustelleneinsatz, Sanitätscontainer, PSAgA-Rettungsbereitschaft oder medizinische Unterstützung: Übermitteln Sie uns die wichtigsten Einsatzdaten.
DGUV Vorschrift 1, DGUV Regeln 112-198 und 112-199, DGUV Grundsatz 312-001 sowie Arbeitsmedizinische Empfehlung des BMAS.