Betriebssanitätsdienst
§ 34a GewO und Betriebssanitätsdienst: Welche Nachweise werden benötigt?
Kurzantwort
Die Qualifikation nach § 34a GewO und die Qualifikation als Betriebssanitäter müssen unabhängig voneinander nachgewiesen werden. Für den Betriebssanitäter sind erforderlich: Grundausbildung (63 UE), Aufbaulehrgang (32 UE + Prüfung) und Fortbildung (16 UE in 3 Jahren).
<h2>Zwei getrennte Nachweissysteme</h2>
<p>Die <strong>Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung (GewO)</strong> und die <strong>Qualifikation als Betriebssanitäter</strong> nach <strong>DGUV Grundsatz 304-002</strong> sind zwei getrennte Nachweissysteme. Die eine Qualifikation ersetzt nicht die andere.</p>
<h2>Nachweise für § 34a GewO (Bewachungsgewerbe)</h2>
<p>Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO sind erforderlich:</p>
<ul>
<li>Zuverlässigkeitsprüfung (Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)</li>
<li>Sachkundenachweis (Prüfung oder Befreiung durch anerkannte Ausbildung)</li>
<li>Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO (Gewerbeanmeldung mit Sachkundenachweis)</li>
</ul>
<p>Die <strong>Bewachungsverordnung (BewachV)</strong> regelt die Einzelheiten der Sachkundeprüfung und Überwachung.</p>
<h2>Nachweise für Betriebssanitäter</h2>
<p>Für die Qualifikation als Betriebssanitäter nach DGUV Grundsatz 304-002 sind erforderlich:</p>
<ul>
<li><strong>Grundausbildung:</strong> mindestens 63 Unterrichtseinheiten bei einer geeigneten Stelle</li>
<li><strong>Aufbaulehrgang:</strong> mindestens 32 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung</li>
<li><strong>Fortbildung:</strong> mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren</li>
</ul>
<p>Eine rettungsdienstliche Qualifikation (z. B. Notfallsanitäter, Rettungsassistent) kann die Grundausbildung ersetzen, <strong>nicht jedoch den Aufbaulehrgang</strong>.</p>
<h2>Ausbildung und Fortbildung nur durch geeignete Stellen</h2>
<p>Die Ausbildung und Fortbildung für Betriebssanitäter darf nur durch entsprechend <strong>geeignete Stellen</strong> erfolgen. Die <a href="https://www.ten-y.de/fort-und-weiterbildung/betriebssanitaeter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Aus- und Fortbildung für Betriebssanitäter gemäß DGUV</a> wird durch TEN® als anerkannter Anbieter durchgeführt.</p>
<h2>Was der Auftraggeber prüfen sollte</h2>
<ul>
<li>Liegt eine Bescheinigung über die Grundausbildung oder eine anerkannte Ersatzqualifikation vor?</li>
<li>Liegt der 32-stündige Aufbaulehrgang vor?</li>
<li>Wurde der Lehrgang bei einer geeigneten Stelle absolviert?</li>
<li>Ist eine eindeutige Lehrgangs- oder Registriernummer vorhanden?</li>
<li>Liegt eine Fortbildung über mindestens 16 UE innerhalb der letzten 3 Jahre vor?</li>
<li>Stimmen Name, Geburtsdatum und Lehrgangsdaten überein?</li>
</ul>
<p>Der <strong>Qualitätscheck Betriebssanitäter</strong> steht als PDF und HTML-Version zum Download zur Verfügung und enthält eine strukturierte Nachweisprüfung.</p>
<h2>SEG Hamburg: Nachweisprüfung als Service</h2>
<p>SEG Hamburg bietet die <strong>Qualitätsprüfung bereits eingesetzter Betriebssanitäter</strong> an. SEG Hamburg prüft die Nachweise, stellt die fachliche Eignung fest und dokumentiert das Ergebnis.</p>
Praktische Hinweise
Prüfen Sie die Nachweise Ihres Anbieters systematisch. Der Qualitätscheck Betriebssanitäter steht als Download zur Verfügung. SEG Hamburg bietet die Qualitätsprüfung bereits eingesetzter Betriebssanitäter an.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- Gesetz Gewerbeordnung (GewO) – § 34a Bewachungsgewerbe Bundesministerium der Justiz 2024
- DGUV DGUV Grundsatz 304-002: Ausbildung zum Betriebssanitäter Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
- Verordnung Bewachungsverordnung (BewachV) Bundesministerium der Justiz 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.