Betriebssanitätsdienst
AED, Sauerstoff, Absaugung und Beatmungsgerät im Betrieb
Kurzantwort
AED, Sauerstoffgerät, Absauggerät und Beatmungsbeutel sind bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung Teil der erweiterten Ausstattung. Die DGUV Information 204-022 nennt diese Geräte als Bestandteile des Sanitätskoffers. Der Einsatz erfordert entsprechende Ausbildung und regelmäßige Wartung.
<h2>Lebensrettende Geräte im Betrieb</h2>
<p>Ein <strong>AED (Automatisierter externer Defibrillator)</strong> kann bei Herz-Kreislauf-Stillständen lebensrettend sein. Die <strong>DGUV Information 204-022</strong> nennt den AED als Bestandteil der erweiterten sanitätsdienstlichen Ausstattung. Der Einsatz erfordert entsprechende Ausbildung des Betriebssanitäters.</p>
<h2>Sauerstoffgerät und Sauerstoffreservoir</h2>
<p>Ein <strong>Sauerstoffgerät</strong> mit Sauerstoffreservoir ist bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung Teil der Ausstattung. Die Sauerstoffgabe erfordert eine ärztliche Anordnung oder eine entsprechende Befugnis des Betriebssanitäters. Die Lagerung und Wartung von Sauerstoffgeräten muss nach Herstellervorgaben und Medizinprodukte-Betreiberverordnung erfolgen.</p>
<h2>Absauggerät und Absaugkatheter</h2>
<p>Ein <strong>tragbares Absauggerät</strong> mit Einmal-Absaugkathetern in geeigneten Größen ist Bestandteil der erweiterten Ausstattung nach DGUV Information 204-022, Anhang 4. Es dient der Freihaltung der Atemwege bei Bewusstlosigkeit, Erbrechen oder Blutung im Atemweg.</p>
<h2>Beatmungsbeutel und Beatmungsmasken</h2>
<p>Ein <strong>Beatmungsbeutel</strong> für Erwachsene mit Beatmungsmasken in mehreren Größen ist ebenfalls Bestandteil der erweiterten Ausstattung. Er ermöglicht die Beatmung bei Atemstillstand. Die Anwendung erfordert Ausbildung und regelmäßige Übung.</p>
<h2>Guedeltuben und supraglottische Atemwegshilfen</h2>
<p><strong>Guedeltuben</strong> in mehreren Größen und <strong>supraglottische Atemwegshilfen</strong> in mehreren Größen sind Bestandteile der erweiterten Ausstattung. Sie dienen der Atemwegssicherung bei Bewusstlosigkeit. Die Anwendung erfordert entsprechende Ausbildung.</p>
<h2>Wartung und Medizinprodukte</h2>
<p>Alle Medizinprodukte müssen regelmäßig <strong>geprüft und gewartet</strong> werden. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt eine Dokumentation der Prüfung und Wartung. SEG Hamburg übernimmt die regelmäßige Materialprüfung, Wartung und den Austausch abgelaufener Produkte.</p>
<h2>SEG Hamburg: Geräte und Material</h2>
<p>SEG Hamburg liefert und wartet AED, Sauerstoffgeräte, Absauggeräte, Beatmungsbeutel und die komplette Materialausstattung für Betriebssanitäter. SEG Hamburg bietet auch die Einweisung in Geräte an.</p>
Praktische Hinweise
Prüfen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung, ob AED, Sauerstoff, Absaugung und Beatmungsgeräte erforderlich sind. SEG Hamburg liefert, wartet und schult die Geräte.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2018
- Verordnung ASR A4.3: Technische Regel für Arbeitsstätten – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.