Betriebssanitätsdienst
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen und Datenschutz
Kurzantwort
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden. Die Dokumentation unterliegt dem Datenschutz nach DSGVO. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten und erfordern besondere Schutzmaßnahmen.
<h2>Dokumentationspflicht</h2>
<p>Jede <strong>Erste-Hilfe-Leistung</strong> im Betrieb muss dokumentiert werden. Die <strong>DGUV Vorschrift 1</strong> verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Dokumentation dient:</p>
<ul>
<li>dem Nachweis der erbrachten Leistung</li>
<li>der Qualitätssicherung</li>
<li>dem Schutz des Arbeitgebers bei Haftungsansprüchen</li>
<li>der Auswertung von Unfallgeschehen</li>
<li>der Meldung an den Unfallversicherungsträger</li>
</ul>
<h2>Was muss dokumentiert werden?</h2>
<ul>
<li>Name des Verletzten/Erkrankten</li>
<li>Art der Verletzung/Erkrankung</li>
<li>Art der erbrachten Erste-Hilfe-Maßnahme</li>
<li>Uhrzeit und Datum</li>
<li>Name des Ersthelfers/Betriebssanitäters</li>
<li>Weiteres Vorgehen (Rettungsdienst, Arztbesuch, Arbeitsunfallanzeige)</li>
</ul>
<h2>Datenschutz und Gesundheitsdaten</h2>
<p>Gesundheitsdaten sind <strong>besondere Kategorien personenbezogener Daten</strong> nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine der Ausnahmen greift. Im Betriebssanitätsdienst ist die Verarbeitung zur Gesundheitsvorsorge auf der Grundlage des Arbeitsschutzrechts zulässig, erfordert jedoch besondere Schutzmaßnahmen:</p>
<ul>
<li>Zugriffskontrolle (nur autorisierte Personen)</li>
<li>Sichere Aufbewahrung (versperrt, getrennt von anderen Akten)</li>
<li>Löschfristen (Dokumentation nur so lange aufbewahren wie erforderlich)</li>
<li>Keine Weitergabe an unbefugte Dritte</li>
</ul>
<h2>SEG Hamburg: Dokumentationsverfahren</h2>
<p>SEG Hamburg kann ein strukturiertes <strong>Dokumentationsverfahren</strong> für den Betriebssanitätsdienst einführen und die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherstellen.</p>
Praktische Hinweise
Dokumentieren Sie jede Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar und datenschutzkonform. SEG Hamburg kann ein strukturiertes Dokumentationsverfahren einführen.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
- DGUV DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2018
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.