Betriebssanitätsdienst
Hygiene, Medizinprodukte und Materialkontrollen im Betriebssanitätsdienst
Kurzantwort
Medizinprodukte müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Verbandsmaterial muss auf Verfall und Vollständigkeit kontrolliert werden. Ein Hygieneplan ist erforderlich. Die DGUV Information 204-022 gibt Hinweise zur Materialkontrolle.
<h2>Medizinprodukte-Betreiberverordnung</h2>
<p>Alle Medizinprodukte im Betriebssanitätsdienst (AED, Sauerstoffgerät, Absauggerät, Beatmungsbeutel etc.) müssen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung <strong>regelmäßig geprüft und gewartet</strong> werden. Die Prüfung und Wartung müssen <strong>dokumentiert</strong> werden.</p>
<h2>Materialkontrolle</h2>
<p>Verbandsmaterial und Verbrauchsmaterial müssen regelmäßig auf <strong>Verfall und Vollständigkeit</strong> kontrolliert werden. Verbrauchtes, unbrauchbares oder abgelaufenes Material muss ersetzt werden. Die <strong>DGUV Information 204-022</strong> empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der Verbandkästen und Sanitätskoffer.</p>
<h2>Hygieneplan</h2>
<p>Ein <strong>Hygieneplan</strong> ist erforderlich. Er regelt:</p>
<ul>
<li>Desinfektion von Flächen und Geräten</li>
<li>Handhygiene des Betriebssanitäters</li>
<li>Entsorgung von kontaminiertem Material</li>
<li>Wiederaufbereitung von Medizinprodukten</li>
<li>Aufbereitungsdokumentation</li>
</ul>
<h2>SEG Hamburg: Materialservice</h2>
<p>SEG Hamburg übernimmt die <strong>regelmäßige Materialprüfung, Nachbestückung und den Austausch abgelaufener Produkte</strong>. SEG Hamburg erstellt eine <strong>Verfallsdatenübersicht</strong> und dokumentiert die Materialprüfung. Auf Wunsch übernimmt SEG Hamburg auch die Wartung von Medizinprodukten und die Führung des Hygieneplans.</p>
Praktische Hinweise
Stellen Sie sicher, dass Medizinprodukte regelmäßig gewartet und Verbandsmaterial auf Verfall geprüft wird. SEG Hamburg übernimmt die regelmäßige Materialprüfung und Nachbestückung.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2018
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.