Betriebssanitätsdienst
Pflichten von Bauherr, Generalunternehmer und Nachunternehmer
Kurzantwort
Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung und muss den SiGeKo bestellen. Der Generalunternehmer übernimmt frequently Bauherrenaufgaben. Jeder Nachunternehmer ist für seine Beschäftigten verantwortlich. Die Koordination erfolgt nach BaustellV und § 8 ArbSchG.
<h2>Bauherr: Gesamtverantwortung</h2>
<p>Der <strong>Bauherr</strong> trägt die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Seine Pflichten umfassen:</p>
<ul>
<li>Bestellung eines SiGeKo bei Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigten oder besonderen Gefahren (nach <strong>BaustellV</strong>)</li>
<li>Sicherstellung der Koordination aller beteiligten Arbeitgeber</li>
<li>Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)</li>
<li>Sicherstellung der Erste-Hilfe-Organisation, einschließlich Betriebssanitäter bei Überschreiten der Schwellenwerte</li>
</ul>
<h2>Generalunternehmer: Koordinationsverantwortung</h2>
<p>Der <strong>Generalunternehmer</strong> übernimmt frequently die Aufgaben des Bauherrn und ist dann auch für die Koordination der Sicherheit verantwortlich. Er muss:</p>
<ul>
<li>die SiGeKo-Pflichten erfüllen oder deren Erfüllung sicherstellen</li>
<li>die Betriebssanitäter-Versorgung organisieren</li>
<li>die Nachunternehmer über Gefährdungen informieren</li>
<li>die Erste-Hilfe-Organisation der Gesamtbauustelle sicherstellen</li>
</ul>
<h2>Nachunternehmer: Eigenverantwortung</h2>
<p>Jeder <strong>Nachunternehmer</strong> ist für seine eigenen Beschäftigten verantwortlich:</p>
<ul>
<li>Ausbildung und Bereitstellung von Ersthelfern</li>
<li>Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung</li>
<li>Information des Generalunternehmers über besondere Gefährdungen</li>
<li>Bereitstellung von Verbandsmaterial für seine Beschäftigten</li>
</ul>
<p>Die <strong>Betriebssanitäter-Pflicht</strong> nach der Gesamtzahl der Baustelle kann jedoch nicht auf einen einzelnen Nachunternehmer abgewälzt werden.</p>
<h2>Koordination nach § 8 ArbSchG</h2>
<p>Wenn mehrere Arbeitgeber ihre Beschäftigten an einem gemeinsamen Arbeitsplatz einsetzen, gelten die Koordinationspflichten aus <strong>§ 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)</strong>:</p>
<ul>
<li>Die Arbeitgeber müssen sich über die Maßnahmen zum Arbeitsschutz abstimmen</li>
<li>Sie müssen einander über Gefährdungen informieren</li>
<li>Ein Arbeitgeber muss mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden</li>
</ul>
<h2>SEG Hamburg als externer Partner</h2>
<p>SEG Hamburg kann von Bauherrn, Generalunternehmern oder SiGeKo mit der Baustellenabsicherung beauftragt werden. SEG Hamburg stellt qualifizierte Betriebssanitäter, stattet Sanitätscontainer aus und erstellt betriebsbezogene Materiallisten.</p>
Praktische Hinweise
Klären Sie die Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Generalunternehmer und Nachunternehmern vertraglich. SEG Hamburg übernimmt die Baustellenabsicherung als externer Partner.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
- Verordnung Baustellenverordnung (BaustellV) Bundesministerium der Justiz 2024
- Gesetz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Bundesministerium der Justiz 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.