Betriebssanitätsdienst
Welche Ausstattung benötigt ein Betriebssanitäter?
Kurzantwort
Die Ausstattung orientiert sich an der ASR A4.3, der DGUV Information 204-022 und den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten betrieblichen Anforderungen. Die DGUV Information 204-022, Anhang 4 enthält eine Liste des Sanitätskoffers nach DIN 13155 (Stand November 2018), die als fachlich anerkannte Orientierung dient.
<h2>Drei Ebenen der Ausstattung</h2>
<p>Die Ausstattung im Betriebssanitätsdienst gliedert sich in drei Ebenen:</p>
<h3>Ebene 1 – Verbindliche Grundaustattung</h3>
<p>Die verbindliche Grundaustattung umfasst die Verbandkästen nach <strong>ASR A4.3</strong>. Anzahl und Inhalt richten sich nach der Betriebsart und der Personenzahl (siehe separate Artikel zu Verbandkästen).</p>
<h3>Ebene 2 – Erste-Hilfe-Raum oder vergleichbare Einrichtung</h3>
<p>Die Ausstattung des Erste-Hilfe-Raums richtet sich nach Abschnitt 6.2 <strong>ASR A4.3</strong> (siehe separaten Artikel zum Erste-Hilfe-Raum).</p>
<h3>Ebene 3 – Fachlich erweiterte Betriebssanitäter-Ausstattung</h3>
<p>Die fachlich erweiterte Ausstattung orientiert sich an der <strong>DGUV Information 204-022, Anhang 4</strong>: „Inhalt des Sanitätskoffers nach DIN 13155", Stand der dort abgebildeten Liste: <strong>November 2018</strong>.</p>
<h2>Materialliste nach DGUV Information 204-022, Anhang 4</h2>
<p>Diese Liste ist eine <strong>fachlich anerkannte Orientierung</strong> für eine erweiterte sanitätsdienstliche Ausstattung. Sie ist <strong>nicht in jedem Betrieb automatisch vollständig gesetzlich vorgeschrieben</strong>. Der tatsächliche Umfang ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die öffentlich verfügbare DGUV-Liste darf verwendet werden. Es wird keine kostenpflichtige DIN vollständig kopiert. Der Bearbeitungsstand der DGUV Information ist <strong>November 2018</strong>.</p>
<h3>Atemweg und Beatmung</h3>
<ul>
<li>tragbares Absauggerät</li>
<li>Einmal-Absaugkatheter in mehreren Größen</li>
<li>Beatmungsbeutel für Erwachsene</li>
<li>Beatmungsmasken in mehreren Größen</li>
<li>Guedeltuben in mehreren Größen</li>
<li>supraglottische Atemwegshilfen in mehreren Größen</li>
</ul>
<h3>Diagnostik</h3>
<ul>
<li>Blutdruckmessgerät</li>
<li>Stethoskop</li>
<li>Diagnostikleuchte</li>
</ul>
<h3>Verband- und Verbrauchsmaterial</h3>
<ul>
<li>Heftpflaster</li>
<li>Wundschnellverbände</li>
<li>Fingerkuppenverbände</li>
<li>Fingerverbände</li>
<li>Pflasterstrips in unterschiedlichen Größen</li>
<li>Verbandpäckchen in mehreren Größen</li>
<li>Verbandtücher</li>
<li>sterile Kompressen</li>
<li>Augenkompressen</li>
<li>Fixierbinden</li>
<li>Netzverband</li>
<li>Dreiecktücher</li>
<li>Kältesofortkompressen</li>
<li>Verband- beziehungsweise Kleiderschere</li>
<li>Rettungsdecke</li>
<li>Vliesstofftücher</li>
<li>verschließbare Folienbeutel</li>
<li>Einmalhandschuhe</li>
<li>Händedesinfektionsmittel</li>
<li>Schienenmaterial</li>
<li>größenverstellbare Cervikalstütze</li>
<li>Anhängekarten für Verletzte und Erkrankte</li>
<li>Splitterpinzette</li>
<li>Zeckenentfernungsmittel</li>
</ul>
<h2>SEG-Empfehlung für betriebsbezogene Zusatzausstattung</h2>
<p>Die folgende Liste ist eine <strong>Empfehlung von SEG Hamburg</strong> und <strong>keine allgemeine Rechtsvorschrift</strong>. Die Empfehlungen hängen von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab:</p>
<ul>
<li><strong>Pulsoxymeter</strong> – bei Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Gefährdungen</li>
<li><strong>Blutzuckermessgerät</strong> – bei Diabetes-Risiko im Betrieb</li>
<li><strong>Kapnometrie</strong> – nur bei entsprechender Qualifikation und Einsatzkonzeption</li>
<li><strong>zusätzliche Sauerstoffreserve</strong> – bei Gefahrstoffexposition oder großen Betriebsstätten</li>
<li><strong>Tourniquets</strong> – bei relevanter Blutungsgefährdung (z. B. Maschinen, scharfe Werkzeuge)</li>
<li><strong>Hämostyptika</strong> – bei begründeter Gefährdung durch starke Blutungen</li>
<li><strong>zusätzliche Verbrennungsversorgung</strong> – bei Hitze- oder Chemikalienexposition</li>
<li><strong>Chemikalienspülung</strong> – nach betriebsärztlicher und gefahrstoffbezogener Festlegung</li>
<li><strong>Rettungstücher und Krankentragen</strong> – bei Erschwerten Rettungsbedingungen</li>
<li><strong>Schaufeltrage oder Vakuummatratze</strong> – bei entsprechender Einsatzplanung</li>
<li><strong>spezielle Rettungsmittel für Höhen, Tiefen oder enge Räume</strong> – bei entsprechender Gefährdung</li>
<li><strong>persönliche Schutzausrüstung</strong> – für den Betriebssanitäter selbst</li>
<li><strong>Funk- und Kommunikationsmittel</strong> – bei großen Betriebsstätten oder Baustellen</li>
<li><strong>Notfall- und Alarmpläne</strong> – bei komplexen Gefahrenlagen</li>
<li><strong>Material für mehrere gleichzeitig Betroffene</strong> – bei Massengefahrenereignissen</li>
</ul>
<h2>Materialservice von SEG Hamburg</h2>
<p>SEG Hamburg prüft Ihre Gefährdungslage, erstellt eine betriebsbezogene Materialliste und liefert auf Wunsch eine vollständig einsatzbereite Ausstattung für Betriebssanitäter, Sanitätsräume oder Erste-Hilfe-Container. SEG Hamburg übernimmt die individuelle Zusammenstellung, Beschaffung, Lieferung, Kennzeichnung, Dokumentation, Verfallsdatenübersicht, regelmäßige Materialprüfung, Nachbestückung, Austausch abgelaufener Produkte, Einweisung in Geräte und die Anpassung an besondere Gefahren.</p>
<p>SEG Hamburg erstellt <strong>keine rechtsverbindliche Gefährdungsbeurteilung</strong> anstelle des Arbeitgebers. Die Leistung ist als Beratung und Unterstützung zu verstehen.</p>
Praktische Hinweise
Die Ausstattung orientiert sich an ASR A4.3, DGUV Information 204-022 und der Gefährdungsbeurteilung. SEG Hamburg erstellt betriebsbezogene Materiallisten und liefert vollständig einsatzbereite Ausstattungen.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2018
- Verordnung ASR A4.3: Technische Regel für Arbeitsstätten – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2024
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.