Betriebssanitätsdienst
Wie viele Ersthelfer müssen in einem Betrieb vorhanden sein?
Kurzantwort
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens 10 Prozent. Urlaub, Krankheit, Schichtdienst und räumliche Verteilung müssen berücksichtigt werden.
<h2>Die Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1</h2>
<p>Die <strong>DGUV Vorschrift 1</strong> (§ 26) regelt die Mindestanzahl an Ersthelfern in einem Betrieb. Die Anforderungen hängen von der Art des Betriebs und der Zahl der anwesenden Versicherten ab.</p>
<h3>Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten</h3>
<p>Ist mindestens <strong>ein Ersthelfer</strong> erforderlich. Bei weniger als 2 anwesenden Versicherten ist kein Ersthelfer vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein.</p>
<h3>Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten</h3>
<p>Unterscheidung nach Betriebsart:</p>
<ul>
<li><strong>Verwaltungs- und Handelsbetriebe:</strong> mindestens <strong>5 Prozent</strong> der anwesenden Versicherten müssen als Ersthelfer ausgebildet sein.</li>
<li><strong>Sonstige Betriebe</strong> (Produktion, Handwerk, Bau, Industrie): mindestens <strong>10 Prozent</strong> der anwesenden Versicherten.</li>
</ul>
<h2>„Anwesend" bedeutet verfügbar</h2>
<p>Die Quote bezieht sich auf die <strong>gewöhnlich anwesenden</strong> Versicherten. Eine lediglich ausgebildete, aber nicht anwesende oder nicht verfügbare Person erfüllt die organisatorische Anforderung nicht. Das bedeutet: Bei Schichtbetrieb muss jede Schicht ausreichend Ersthelfer aufweisen. Bei Urlaub oder Krankheit müssen Vertretungen vorhanden sein.</p>
<h2>Berechnungsbeispiel</h2>
<p>Ein Produktionsbetrieb mit 80 anwesenden Beschäftigten (sonstiger Betrieb, 10 Prozent):</p>
<ul>
<li>Mindestens 8 Ersthelfer müssen anwesend und verfügbar sein</li>
<li>Bei 3 Schichten à 80 Personen: pro Schicht mindestens 8 Ersthelfer</li>
<li>Bei Urlaub oder Krankheit müssen weitere Ersthelfer ausgebildet sein, um die Quote zu halten</li>
</ul>
<h2>Räumliche Verteilung</h2>
<p>Die Ersthelfer müssen so über die Betriebsstätte verteilt sein, dass sie im Notfall schnell erreichbar sind. Die <strong>ASR A4.3</strong> gibt an, dass Verbandkästen im Regelfall innerhalb von höchstens 100 Metern Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sein müssen. Entsprechend sollten Ersthelfer in verschiedenen Bereichen und Ebenen eingesetzt sein.</p>
<h2>Ausbildung und Auffrischung</h2>
<p>Die Ersthelfer-Ausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung muss durch eine geeignete Stelle erfolgen. Eine Auffrischungsschulung ist in regelmäßigen Abständen erforderlich, in der Regel alle 2 Jahre. Die <strong>DGUV Information 204-022</strong> gibt hierzu fachliche Hinweise.</p>
<p>Die Aus- und Fortbildung für Betriebssanitäter gemäß DGUV wird durch <a href="https://www.ten-y.de/fort-und-weiterbildung/betriebssanitaeter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">TEN®</a> als anerkannter Anbieter durchgeführt. Für reine Ersthelfer-Ausbildungen wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherungsträger oder anbieter, die von der BG zugelassen sind.</p>
<h2>SEG Hamburg unterstützt die Erste-Hilfe-Organisation</h2>
<p>SEG Hamburg berät Betriebe bei der Ermittlung des Ersthelfer-Bedarfs und der Planung der räumlichen Verteilung. Darüber hinaus kann SEG Hamburg die Ausstattung von Sanitätsräumen und Erste-Hilfe-Containern übernehmen sowie betriebsbezogene Materiallisten erstellen.</p>
Praktische Hinweise
Berechnen Sie Ihre Ersthelfer-Quote anhand der DGUV Vorschrift 1 und berücksichtigen Sie Schichtdienst, Urlaub, Krankheit und räumliche Verteilung. SEG Hamburg berät Sie bei der Erste-Hilfe-Organisation.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
- DGUV DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2018
- Verordnung ASR A4.3: Technische Regel für Arbeitsstätten – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2024
Häufige Fragen
Müssen Ersthelfer in jeder Schicht anwesend sein?
Ja. Die Quote bezieht sich auf die gewöhnlich anwesenden Versicherten. Jede Schicht muss ausreichend Ersthelfer aufweisen.
Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
In der Regel alle 2 Jahre durch eine geeignete Stelle. Die DGUV Information 204-022 gibt hierzu fachliche Hinweise.
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.