Betriebssanitätsdienst
Wie viele Verbandkästen benötigt ein Betrieb?
Kurzantwort
Die Anzahl der Verbandkästen richtet sich nach der ASR A4.3 und unterscheidet nach Betriebsart. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben beginnt die Pflicht bei 1–50 Beschäftigten mit einem kleinen Verbandkasten. In Produktionsbetrieben bei 1–20. Auf Baustellen bei 1–10. Zwei kleine können einen großen ersetzen.
<h2>Anzahl der Verbandkästen nach ASR A4.3</h2>
<p>Die <strong>ASR A4.3</strong> (Technische Regel für Arbeitsstätten – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe) regelt die Mindestanzahl der Verbandkästen. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Betriebsart.</p>
<h3>Verwaltungs- und Handelsbetriebe</h3>
<table>
<tr><th>Beschäftigte</th><th>Verbandkästen</th></tr>
<tr><td>1 bis 50</td><td>ein kleiner Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>51 bis 300</td><td>ein großer Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>301 bis 600</td><td>zwei große Verbandkästen</td></tr>
<tr><td>je weitere 300</td><td>ein weiterer großer Verbandkasten</td></tr>
</table>
<h3>Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe</h3>
<table>
<tr><th>Beschäftigte</th><th>Verbandkästen</th></tr>
<tr><td>1 bis 20</td><td>ein kleiner Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>21 bis 100</td><td>ein großer Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>101 bis 200</td><td>zwei große Verbandkästen</td></tr>
<tr><td>je weitere 100</td><td>ein weiterer großer Verbandkasten</td></tr>
</table>
<h3>Baustellen</h3>
<table>
<tr><th>Beschäftigte</th><th>Verbandkästen</th></tr>
<tr><td>1 bis 10</td><td>ein kleiner Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>11 bis 50</td><td>ein großer Verbandkasten</td></tr>
<tr><td>51 bis 100</td><td>zwei große Verbandkästen</td></tr>
<tr><td>je weitere 50</td><td>ein weiterer großer Verbandkasten</td></tr>
</table>
<h2>Zwei kleine ersetzen einen großen</h2>
<p><strong>Zwei kleine Verbandkästen können einen großen Verbandkasten ersetzen.</strong> Dies kann sinnvoll sein, wenn die Ausstattung auf mehrere Bereiche verteilt werden soll.</p>
<h2>Verteilung und Erreichbarkeit</h2>
<p>Die Kästen müssen entsprechend der Arbeitsbedingungen verteilt sein. Im Regelfall müssen sie innerhalb von <strong>höchstens 100 Metern Wegstrecke oder einer Geschosshöhe</strong> erreichbar sein. Auf weitläufigen Baustellen können zusätzliche Verbandkästen erforderlich sein.</p>
<h2>Wartung und Ersatz</h2>
<p>Verbrauchtes, unbrauchbares oder abgelaufenes Material muss <strong>ersetzt</strong> werden. Die <strong>ASR A4.3</strong> verlangt, dass der Inhalt der Verbandkästen regelmäßig geprüft und ergänzt wird.</p>
<h2>SEG Hamburg: Materialservice</h2>
<p>SEG Hamburg prüft Ihre Gefährdungslage, erstellt eine betriebsbezogene Materialliste und liefert auf Wunsch eine vollständig einsatzbereite Ausstattung für Betriebssanitäter, Sanitätsräume oder Erste-Hilfe-Container. SEG Hamburg übernimmt die regelmäßige Materialprüfung, Nachbestückung und den Austausch abgelaufener Produkte.</p>
Praktische Hinweise
Ermitteln Sie die Anzahl der Verbandkästen nach ASR A4.3 für Ihre Betriebsart. SEG Hamburg erstellt betriebsbezogene Materiallisten und übernimmt die regelmäßige Materialprüfung.
Rechtliche Grundlagen & Quellen
- Verordnung ASR A4.3: Technische Regel für Arbeitsstätten – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2024
- DGUV DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschriften – Grundprinzipien der Prävention Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024
- Verordnung Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bundesministerium der Justiz 2024
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.