Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
Wann ist eine Brandschutzwache der Feuerwehr bei Veranstaltungen Pflicht?
Kurzantwort
Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist bei Veranstaltungen mit besonderen Brandgefahren Pflicht: Pyrotechnik, Theaterveranstaltungen mit offenem Feuer, Veranstaltungen in Theatern und Veranstaltungshallen. In Hamburg ist sie nach §36 HmbVStättVO ab bestimmten Kapazitäten oder Risikomerkmalen erforderlich und kostenpflichtig.
<h2>Rechtsgrundlage für die Brandsicherheitswache</h2>
<p>Die Brandsicherheitswache ist in den Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer geregelt. In Hamburg: §36 HmbVStättVO. Sie muss von der Feuerwehr Hamburg auf Antrag gestellt werden und ist vom Veranstalter zu bezahlen.</p>
<h2>Wann ist eine Brandsicherheitswache Pflicht?</h2>
<h3>Gesetzlich vorgeschriebene Fälle (Hamburg)</h3>
<ul>
<li>Veranstaltungen in Versammlungsstätten ab 1.000 Personen</li>
<li>Veranstaltungen mit pyrotechnischen Effekten</li>
<li>Theaterveranstaltungen mit offenem Feuer</li>
<li>Messen und Ausstellungen ab bestimmter Kapazität</li>
</ul>
<h3>Behördliche Auflagen im Einzelfall</h3>
<p>Auch bei kleineren Veranstaltungen kann die Behörde eine Brandsicherheitswache vorschreiben, wenn besondere Risiken vorliegen.</p>
<h2>Kosten</h2>
<p>Die Brandsicherheitswache ist kostenpflichtig. In Hamburg werden die Stundensätze nach Gebührenordnung der Feuerwehr Hamburg berechnet. Für eine typische Abendveranstaltung: mehrere hundert Euro, bei langen Events entsprechend mehr.</p>
<h2>Alternative: Ehrenamtliche Brandschutzwache</h2>
<p>Unter bestimmten Umständen kann eine vom Veranstalter gestellte, ausgebildete Brandschutzwache akzeptiert werden. Anforderungen: Ausbildung in Brandschutz, Ausstattung, schriftliche Bestellung durch Veranstalter.</p>
Praktische Hinweise
<h3>Praktische Hinweise</h3>
<ul>
<li>Frühzeitig bei Feuerwehr Hamburg anfragen – Kapazitäten sind begrenzt</li>
<li>Kosten in die Veranstaltungskalkulation einplanen</li>
<li>Feuerwehrplan rechtzeitig einreichen</li>
<li>Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände freihalten</li>
<li>Brandsicherheitswache in das Kommunikationssystem einbinden</li>
</ul>
<h3>Quellen</h3>
<ul>
<li>HmbVStättVO §36 – Brandsicherheitswache</li>
<li>Hamburgisches Feuerwehrgesetz (HmbFwG)</li>
<li>Feuerwehr Hamburg – Informationen für Veranstalter</li>
</ul>
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.