Sanitätsdienst & medizinische Versorgung
Wie viele Ersthelfer sind bei Veranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben?
Kurzantwort
Nach § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber für ausreichend Ersthelfer sorgen. Bei Veranstaltungen gilt: Ab 2 anwesenden Personen (Mitarbeiter) muss mindestens 1 Ersthelfer vorhanden sein; bei mehr als 20 Mitarbeitern mindestens 5%, im Dienstleistungsbereich 10%. Diese Zahlen gelten für Mitarbeiter – für Besucher kommen höhere Anforderungen hinzu.
## Ersthelfer bei Veranstaltungen: Rechtliche Grundlagen
### Rechtsgrundlage
**§ 10 ArbSchG** verpflichtet den Arbeitgeber, für die Erste Hilfe zu sorgen.
**DGUV Vorschrift 1** konkretisiert: Für Betriebe mit bis zu 20 Versicherten genügt 1 Ersthelfer; darüber 5% (allgemein) oder 10% (Dienstleistung).
**Wichtig:** Diese Regelungen gelten nur für Beschäftigte. Für Besucher gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die deutlich höhere Anforderungen stellen kann.
### Ersthelfer für Besucher
Für die Besucherseite gibt es keine einheitliche gesetzliche Formel. Als Richtgröße:
- 1 qualifizierter Sanitäter pro 250–500 Besucher (Niedrigrisiko)
- Aufstockung je nach Risikoprofil
### Qualifikation
**Ersthelfer (EH):** 9 Unterrichtseinheiten, alle 2 Jahre aufzufrischen.
**Sanitätshelfer:** 48 UE – deutlich höheres Qualifikationsniveau.
**Rettungssanitäter/NFS:** Für qualifizierten Sanitätsdienst.
### Ausrüstungspflicht
Nach DGUV V1 müssen vorhanden sein:
- Verbandkasten nach DIN 13157 (klein) oder 13169 (groß)
- Notruf-Informationen
- Meldewege zu Rettungsdienst
Ein AED ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Praktische Hinweise
**Ersthelfer richtig einplanen:**
1. DGUV-Mindestquoten für eigenes Personal erfüllen
2. Für Besucher eigenständige Risikoabwägung durchführen
3. Ersthelfer alle 2 Jahre auffrischen lassen
4. Profi-Sanitätsdienst ergänzt und ersetzt nicht die betriebliche Ersthelfer-Pflicht
5. Ersthelfer-Namen im Sicherheitskonzept nennen
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.