Haftung & Verkehrssicherungspflicht
Welche Haftungsfolgen hat die Absage einer Veranstaltung für den Veranstalter?
Kurzantwort
Bei Absage einer Veranstaltung entstehen Ansprüche der Besucher auf Rückerstattung des Eintrittspreises (vertragliche Pflicht). Darüber hinaus können bei verschuldeter Absage Schadensersatzansprüche entstehen: An-/Abreisekosten, Hotelkosten, entgangener Urlaubsgenuss. Die Veranstaltungsausfallversicherung kann diese Schäden abfangen.
## Haftung bei Veranstaltungsabsage
### Vertragliche Rückerstattungspflicht
Mit dem Kauf eines Tickets entsteht ein Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher. Kann der Veranstalter nicht leisten (Absage), hat der Käufer Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
**Gilt auch bei:** Vorverkaufsgebühren – je nach AGB und Gericht. Tendenziell: Reine Bearbeitungsgebühren dürfen behalten werden, Servicegebühren nicht immer.
### Schadensersatz bei Absage
Neben der Ticket-Rückerstattung können Besucher bei verschuldeter Absage weiteren Schadensersatz verlangen:
**Ersatzfähige Schäden:**
- Fahrtkosten (An-/Abreise)
- Hotelkosten, wenn bereits gebucht
- Entgangener Urlaub (bei Nutzung von Urlaubstagen)
**Maßstab:** Der Veranstalter muss die Absage verschuldet haben oder sie war lange absehbar.
**Keine Haftung** bei force majeure (echter höherer Gewalt), wenn keine Vorhersehbarkeit bestand.
### Kurzfristige Absage vs. Programmänderung
- Kurzfristige Absage bei Unwetter: Höhere Gewalt, kein Schadensersatz
- Abbruch nach 30 Minuten wegen Bühnenproblems: Möglicher Schadensersatz
- Headliner-Ausfall ohne Ersatz bei Großkonzert: Mögliche Minderungsansprüche
### Veranstaltungsausfallversicherung
Schützt den Veranstalter vor den wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Absagen.
Praktische Hinweise
**Bei drohender Absage handeln:**
1. Besucher frühzeitig informieren (E-Mail, Website, Social Media)
2. Rückerstattungsmodalitäten klar kommunizieren
3. Rechtsrat für Schadensersatzansprüche einholen
4. Versicherungsfall umgehend melden
5. Dokumentation: Warum wurde abgesagt? Was war unabwendbar?
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.