Haftung & Verkehrssicherungspflicht
Wer haftet bei Unfällen durch Feuerwerk oder Bühnenpyrotechnik auf Veranstaltungen?
Kurzantwort
Feuerwerk und Bühnenpyrotechnik sind hochgefährliche Sonderfälle. Es haftet primär der lizenzierte Pyrotechniker (als Fachmann mit Erlaubnis). Daneben haftet der Veranstalter, wenn er unzureichend gesicherte Sicherheitsabstände zugelassen oder das Feuerwerk nicht behördlich genehmigt hat. Ein Spezialist für Pyrotechnik-Sicherheit und der Sanitätsdienst müssen immer eingebunden sein.
## Haftung bei Feuerwerk und Bühnenpyrotechnik
### Rechtsrahmen
Pyrotechnik unterliegt dem **Sprengstoffgesetz (SprengG)** und der **1. Sprengstoffverordnung**. Das Abbrennen von Feuerwerk ist genehmigungspflichtig und darf nur von zugelassenen Pyrotechnikern durchgeführt werden.
### Haftungsebenen
**Pyrotechniker:**
- Trägt die fachliche Hauptverantwortung
- Haftet für fehlerhafte Planung und Ausführung
- Muss zugelassen sein (Sprengberechtigungsschein)
**Veranstalter:**
- Hat die Pflicht, nur zugelassene Fachleute zu beauftragen
- Muss Sicherheitsabstände gewährleisten
- Haftet wenn er Zuschauer näher als erlaubt platziert hat
- Trägt Verantwortung für behördliche Genehmigung
**Standortverantwortlicher:**
- Bei Outdoor-Events: Wer das Gelände zur Verfügung stellt
### Besondere Risiken
- Augenverletzungen durch Glassplitter oder Funken
- Brandwunden
- Verbrennungen bei Malfunktion von Bühnenpyrotechnik
- Panik beim Publikum
### Sanitätsdienst bei Pyrotechnik
Der Sanitätsdienst muss für Pyrotechnik-Notfälle vorbereitet sein: Brandwunden-Versorgung, Augenverletzungen, Inhalationstrauma.
Praktische Hinweise
**Pyrotechnik-Checkliste für Veranstalter:**
1. Nur lizenzierte Pyrotechniker beauftragen (Nachweis verlangen)
2. Genehmigung beim Bezirksamt/Ordnungsamt rechtzeitig beantragen
3. Sicherheitsabstände gemäß Sprengstoff-Anforderungen einhalten
4. Brandsicherheitswache der Feuerwehr beauftragen
5. Sanitätsdienst über Pyrotechnik-Einsatz informieren und entsprechend ausrüsten
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.