Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
Wie funktioniert die Kooperation zwischen Veranstalter und Polizei bei Großveranstaltungen?
Kurzantwort
Bei Großveranstaltungen stimmen Veranstalter ihr Sicherheitskonzept im Vorfeld mit der Polizei ab. Die Polizei hat eine eigene Kooperationsverantwortung und kann Auflagen erteilen. Im Einsatz ist die Polizei für die öffentliche Sicherheit zuständig, der Ordnungsdienst für das private Hausrecht. Klare Schnittstellen und Kommunikationslinien sind essenziell.
<h2>Trennung von Privatrecht und öffentlicher Sicherheit</h2>
<p>Der Veranstalter ist für die Sicherheit auf seinem privaten Veranstaltungsgelände verantwortlich (Hausrecht). Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit außerhalb und bei öffentlichen Bedrohungslagen zuständig. Diese Trennung ist wichtig, führt aber auch zu Schnittstellen.</p>
<h2>Vorbereitungsphase: Sicherheitsabstimmung</h2>
<ul>
<li>Veranstaltungsanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle</li>
<li>Behördliche Sicherheitsbesprechung (in Hamburg oft beim Bezirksamt mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt)</li>
<li>Polizeiliche Risikoeinschätzung fließt in das Sicherheitskonzept ein</li>
<li>Absprache über externe Sicherheitsmaßnahmen (Absperrung, ÖPNV)</li>
</ul>
<h2>Während der Veranstaltung</h2>
<ul>
<li>Polizeiverbindungsoffizier im Veranstaltungsstab (bei Großveranstaltungen)</li>
<li>Gemeinsames Lagetelefon oder Funk-Kanal</li>
<li>Klare Übergaberegeln: Wann übergibt der Ordnungsdienst an die Polizei?</li>
</ul>
<h2>Kostenerstattung</h2>
<p>Kommerzielle Veranstalter können in manchen Bundesländern für polizeilichen Mehraufwand kostenpflichtig gemacht werden (BGH-Urteil 2020 – "Polizeigebühren"). Hamburg hat diese Regelung bisher nicht eingeführt.</p>
Praktische Hinweise
<h3>Praktische Hinweise</h3>
<ul>
<li>Frühzeitig Kontakt zur Polizeidienststelle aufnehmen – nicht erst kurz vor dem Event</li>
<li>Polizeiliche Einschätzungen als wertvolles Input behandeln, nicht als Bedrohung</li>
<li>Schriftliche Fixierung aller Absprachen mit der Polizei</li>
<li>Ordner dürfen keine polizeilichen Aufgaben übernehmen – klare Rollentrennung</li>
<li>Bei Demonstrationen oder politischen Veranstaltungen: Versammlungsrecht beachten</li>
</ul>
<h3>Quellen</h3>
<ul>
<li>Hamburgisches Polizeigesetz (HmbPolDVG)</li>
<li>BGH-Urteil vom 29.05.2020 – Polizeigebühren bei Hochrisikospielen</li>
<li>Leitfaden Sicherheit bei Großveranstaltungen, IMK</li>
</ul>
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.