Behörden & Auflagen
Wann müssen Veranstaltungen oder Versammlungen bei der Polizei angemeldet werden?
Kurzantwort
Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland mindestens 48 Stunden vorher bei der Polizei angemeldet werden (Versammlungsgesetz). Kulturelle Veranstaltungen ohne Versammlungscharakter brauchen keine polizeiliche Anmeldung, aber die Polizei kann dennoch informiert werden. In Hamburg gibt es spezifische Regelungen für besonders risikobehaftete Events.
## Polizeianmeldung von Veranstaltungen und Versammlungen
### Das Versammlungsgesetz
**§ 14 VersG** schreibt vor: Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (des Versammlungsbeginns) bei der Polizei angemeldet werden.
**Was ist eine Versammlung?** Eine Ansammlung von Menschen mit dem gemeinsamen Ziel der Meinungskundgebung (Demo, Kundgebung, Mahnwache).
### Kulturelle Veranstaltungen
Kulturelle, kommerzielle oder private Veranstaltungen fallen nicht unter das Versammlungsgesetz. Hier gibt es keine Anmeldepflicht bei der Polizei – allerdings kooperieren Behörde und Polizei regelmäßig.
**Bei großen Concerts oder Festivals:**
- Die Polizei wird durch das Bezirksamt beteiligt
- Bei erwarteten Sicherheitsrisiken kann die Polizei eigene Maßnahmen ankündigen
- Proaktive Information der Polizei ist professionell und empfehlenswert
### Hamburger Besonderheiten
In Hamburg gibt es den **Stab für besondere Lagen** beim Polizeipräsidium für Großveranstaltungen mit besonderem Sicherheitsrisiko. Bei Spielen des HSV oder Großkonzerten ist eine frühzeitige Polizei-Koordination Standard.
### Vorteile der freiwilligen Polizei-Information
- Bessere Koordination bei Notfällen
- Proaktive Verkehrslenkung
- Reduziertes Konfliktpotenzial
Praktische Hinweise
**Polizei-Koordination für Veranstalter:**
1. Bei Versammlungen: 48-Stunden-Frist einhalten
2. Bei Großveranstaltungen: Freiwillig frühzeitig Kontakt aufnehmen
3. Veranstaltungsplan und Sicherheitskonzept vorstellen
4. Absprachen über Verkehr und Parken treffen
5. Kommunikationswege für Notfälle definieren
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.