Sanitätsdienst & medizinische Versorgung
Welche Mindestanforderungen gelten für Sanitätsräume bei Veranstaltungen?
Kurzantwort
Sanitätsräume oder Sanitätsstationen müssen für Rollstühle und Tragen zugänglich, ausreichend beleuchtet und mit Wasser versorgt sein. Sie müssen deutlich ausgeschildert sein und von Rettungsfahrzeugen angefahren werden können. Die genauen Anforderungen sind in Landesverordnungen und behördlichen Auflagen geregelt.
## Anforderungen an Sanitätsräume und -stationen
### Rechtliche Grundlagen
Die Anforderungen an Sanitätsräume ergeben sich aus verschiedenen Quellen:
- Versammlungsstättenverordnungen der Länder (z.B. HmbVStättVO)
- Behördliche Auflagen im Einzelfall
- DIN-Normen und Empfehlungen der Hilfsorganisationen
- DGUV-Vorschriften (Arbeitssicherheit)
### Mindestanforderungen
**Zugänglichkeit:**
- Ebenerdiger Zugang oder Rampe (Rollstühle, Tragen)
- Türbreite mindestens 90 cm
- Zufahrtsweg für KTW (Krankentransportwagen) zugänglich
**Ausstattung:**
- Liege(n) für liegend Verletzte
- Waschbecken mit fließendem Wasser
- Ausreichende Beleuchtung (auch Notstrom)
- Sichtschutz für private Behandlungen
- Kommunikationsmittel (Telefon, Funk)
**Beschilderung:**
- Internationales Sanitätssymbol (weißes Kreuz auf grünem Grund)
- Sichtbar von mehreren Zugangspunkten
- Beleuchtete Beschilderung bei Dunkelheit
### Positionierung
- Maximal 5 Minuten Fußweg vom entferntesten Veranstaltungspunkt
- Nicht in Engpässen oder Hauptverkehrszonen
- Ruhigere Lage für Behandlungen
- Nahe an Hauptfluchtwegen
### Für temporäre Veranstaltungen
Bei Open-Air-Events reichen oft mobile Zelte aus, sofern sie die obigen Anforderungen erfüllen.
Praktische Hinweise
**Sanitätsstation Checkliste:**
- Zugangswege für Tragen und Rollstühle prüfen
- KTW-Zufahrt garantieren und markieren
- Strom- und Wasserversorgung sicherstellen
- Beschilderung tagsüber und nachts sichtbar
- Koordinaten der Station allen Dienstleistern mitteilen
- Sanitätsstation im offiziellen Geländeplan einzeichnen
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.