Haftung & Verkehrssicherungspflicht
Gilt die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters noch nach Ende der Veranstaltung?
Kurzantwort
Ja, die Verkehrssicherungspflicht endet nicht abrupt mit dem letzten Programmpunkt. Sie gilt noch während des Abstroms der Besucher, beim Abbau und bis zur vollständigen Räumung des Geländes. Typische Risikophasen sind der Abend-/Nachtabstrom nach Großkonzerten und der Abbau schwerer technischer Anlagen.
## Verkehrssicherungspflicht nach Ende der Veranstaltung
### Die Abstromphase
Das Ende eines Konzerts oder einer Veranstaltung ist oft die gefährlichste Phase: Tausende Besucher verlassen gleichzeitig das Gelände. Besondere Gefahren:
- Gedränge an Ausgängen und Engpässen
- Rutschen auf feuchten Böden (Regen, verschüttete Getränke)
- Stolperfallen bei unzureichender Beleuchtung
- Aggressive Stimmung durch Alkohol
Der Veranstalter muss auch in dieser Phase ausreichend Personal und Beleuchtung vorhalten.
### Die Abbauphase
Während der Abbau läuft, können noch Besucher auf dem Gelände sein oder Dritte (Anwohner) in den Gefahrenbereich gelangen. Absicherungspflichten:
- Absperrungen beim Abbau schwerer Technik
- Ordnerpräsenz bis vollständige Räumung
- Sicherheitsbeleuchtung aufrechterhalten
### Ende der Pflicht
Die Pflicht endet, wenn das Gelände vollständig geräumt und gesichert ist – also typischerweise nach Abbau und Übergabe an den Vermieter.
### Sanitätsdienst
Auch der Sanitätsdienst sollte erst nach vollständigem Abstrom aller Besucher abziehen – nicht nach dem letzten Programmpunkt.
Praktische Hinweise
**Sicherheit nach dem letzten Programmpunkt:**
1. Abstrom-Management planen (Ordner, Beschilderung, Phasensteuerung)
2. Sanitätsdienst bis vollständiger Räumung einsatzbereit halten
3. Beleuchtung für Abstromphasen aufrechterhalten
4. Sperrbereiche beim Abbau einrichten
5. Übergabe-Protokoll mit Locationbetreiber aufnehmen
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.