Behörden & Auflagen
Was regelt die Hamburger Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen?
Kurzantwort
Die Hamburgische Versammlungsstättenverordnung (HmbVStättVO) regelt Bau und Betrieb von Versammlungsstätten ab 200 Besucher-Plätzen. Sie schreibt u.a. Fluchtwege, Brandschutzanlagen, Sanitätsräume, Sicherheitsbeleuchtung und technische Auflagen vor. Betreiber und Veranstalter müssen diese Anforderungen kennen und umsetzen.
## Die Hamburgische Versammlungsstättenverordnung (HmbVStättVO)
### Anwendungsbereich
Die HmbVStättVO gilt für Versammlungsstätten, die:
- Mehr als 200 Besucher fassen können
- Für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden
- Temporär oder dauerhaft errichtet werden
**Wichtig:** Auch temporär errichtete Veranstaltungsstätten (Zelte, Open-Air-Bühnen mit Tribünen) fallen unter die Verordnung.
### Zentrale Anforderungen
**Fluchtwege:**
- Ausreichende Anzahl und Breite
- Maximale Fluchtwegslänge beachten
- Deutliche Kennzeichnung und Notbeleuchtung
**Brandschutz:**
- Feuerwehrzufahrten freihalten
- Brandmeldeanlage (in bestimmten Größen)
- Feuerlöscher in ausreichender Anzahl
- Evtl. Brandsicherheitswache der Feuerwehr
**Sanitätsraum:**
- Mindestens ein Sanitätsraum ab bestimmter Größe
- Zugänglich für Rettungskräfte und Tragen
**Verantwortliche Personen:**
- Veranstaltungsleiter (verantwortlich für den Betrieb)
- Ordnungsdienst in Mindestbesetzung
### Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die VStättVO können zur sofortigen Schließung der Veranstaltung führen. Ordnungswidrigkeitentatbeständen und bei fahrlässiger Gefährdung zur Strafverfolgung.
Praktische Hinweise
**Compliance mit der VStättVO sicherstellen:**
1. VStättVO im vollständigen Text kennen und verstehen
2. Alle Anforderungen in das Sicherheitskonzept einarbeiten
3. Fachkundige Personen (Sicherheitsbeauftragte, Sanitätsdienst) benennen
4. Behördliche Abnahme vor Eröffnung sicherstellen
5. Alle Auflagen aktuell halten (regelmäßige Überprüfung)
Dieser Artikel dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.