Die drei Risikobereiche
- Unakzeptabler Bereich: Risiken, die unabhängig vom Aufwand nicht toleriert werden.
- ALARP-Bereich: Risiken, die nur toleriert werden, wenn sie mit vertretbarem Aufwand nicht weiter reduziert werden können.
- Vernachlässigbarer Bereich: Risiken, deren Reduktion unverhältnismäßig wäre.
Maßnahmenhierarchie
Eliminieren > Substituieren > technische Maßnahmen > organisatorische Maßnahmen > PSA.
ALARP-Nachweis in der Praxis
Ein belastbarer ALARP-Nachweis dokumentiert für jedes relevante Risiko: welche Maßnahmen geprüft, warum welche umgesetzt oder verworfen wurden.
Bezug zu deutschen Regelwerken
Der deutsche Rechtsrahmen kennt kein „ALARP" mit gleichem Namen, verlangt aber inhaltlich gleiches: „Stand der Technik", „Zumutbarkeit".
Quellen & Regelwerke
- UK Health and Safety Executive: Reducing risks, protecting people (R2P2) — ALARP guidance
- ISO 31000:2018 — Risikomanagement — Leitlinien (Internationale Organisation für Normung)
- IEC 31010:2019 — Risk Management — Risk Assessment Techniques
- DGUV Information 215-310 „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen"
- BVerwG-Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen